Unsere Zahl des Monats 05/2020: COVID-19 – die regionale Bedeutung des Gastgewerbes

30.04.2020

Die Auswirkungen des Coronavirus auf die deutsche Wirtschaft sind drastisch. Aktuell prognostiziert das Bundesministerium für Wirtschaft in seiner Frühjahrsprojektion für 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr von 6,3 %.

Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, hat die Bundesregierung Leitlinien erlassen. Der mit dem Beschluss vom 15. April 2020 verfasste Maßnahmenkatalog trifft insbesondere das Gastgewerbe hart, denn Gastronomiebetriebe bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Davon ausgenommen sind lediglich die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Darüber hinaus bestehen Auflagen für Hotels, denn in der Hotellerie ist nur Geschäfts- und ausdrücklich kein Tourismusbetrieb zugelassen. Zudem ist das Risiko der Verbreitung des Coronavirus zu minimieren. Dies kann z. B. durch eine Reglementierung der Besucherzahl und Abstandsregelungen für Tische geschehen.

Von den beschlossenen Maßnahmen für das Gastgewerbe sind aufgrund unterschiedlich verorteter Branchenschwerpunkte nicht alle Regionen gleich stark betroffen.

Welche Regionen sind aufgrund ihrer Beschäftigtenstruktur am stärksten von den Maßnahmen betroffen und welche weisen einen eher geringen Anteil an Beschäftigten in der Branche auf? Mit dieser Frage beschäftigt sich unsere aktuelle Zahl des Monats.

Das Gastgewerbe setzt sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 aus den Wirtschaftszweigen Beherbergung (WZ 55) und Gastronomie (WZ 56) zusammen und stellt mit bundesweit rund 1,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) und rund 1,9 Millionen Erwerbstätigen (inklusive Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und geringfügig Beschäftigte) eine bedeutende Branche dar. Somit sind bundesweit 3,2 % aller SVB und rund 4,2 % aller Erwerbstätigen im Gastgewerbe beschäftigt. Bei den Selbstständigen ist die Branche umso bedeutender: Rund 7 % aller Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Teil des Gastronomiewesens.

Die unterschiedlich starke regionale Bedeutung zeigt sich in den folgenden Zahlen: Der Blick auf den Anteil der Beschäftigten im Gastgewerbe an allen SVB in der jeweiligen Raumordnungsregion (ROR) zeigt, dass die ROR Siegen mit einem Anteil von rund 1,9 % den geringsten Anteil aller ROR aufweist, während jener in der ROR Vorpommern mit ca. 9,6 % am größten ausfällt. Die Abbildung gibt einen Überblick über die jeweiligen Anteile in der betreffenden Raumordnungsregion (ROR). Insgesamt zeigt sich eine größere Bedeutung der Branche für die nördlichen bzw. nord-östlichen Regionen an Nord- bzw. Ostsee sowie für die südlichen Regionen Oberland (7,6 %) und Allgäu (6,8 %). Vor allem für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern spielt das Gastgewerbe eine wichtige Rolle. Hier liegt der Anteil der in der Branche Beschäftigten pro Region zwischen rund 4 und 9,6 %.

Mit einer hohen Abhängigkeit vom Gastgewerbe wird die Betroffenheit einer Region in der Krise immer höher ausfallen als in Regionen mit einem geringen Anteil. Bei einem potenziellen Rückgang der Beschäftigung im Gastgewerbe um 20 % geht die Beschäftigung in einer Region mit einem 10-%-Anteil – bei unveränderter Beschäftigung in den übrigen Wirtschaftszweigen – um 2 % zurück, während sie in einer Region mit 2,5-%-Gastgewerbe-Anteil lediglich um 0,5 % zurückgeht.

Näheres zur regionalen Bedeutung des Gastgewerbes kann der Kurzmitteilung 2020/05 entnommen werden.

Weitere Beiträge der Serie „Zahl des Monats“ finden Sie hier.

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