Medianentgelt auf Ebene der Raumordnungsregionen

Unsere Zahl des Monats 08/2023

31.07.2023

Für die Analyse von Lohnentwicklungen wertet die Bundesagentur für Arbeit die Mediane der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten am Arbeitsort zum Jahresende aus. Auf regionaler Ebene ermöglicht diese Analyse beispielsweise die Identifikation von räumlichen Disparitäten bzw. von Konvergenzentwicklungen. 
 

Die Abbildung zeigt das Medianentgelt nach Raumordnungsregionen im Jahr 2022. Die drei Regionen mit dem höchsten Medianentgelt sind Rhein-Main, Stuttgart und München mit einem Medianentgelt ab 4300 Euro. Die Sonderrolle dieser Regionen lässt sich mit den jeweiligen Branchenschwerpunkten der angesiedelten Unternehmen in den Regionen erklären. In der Raumordnungsregion Stuttgart liegt das Medianentgelt im Fahrzeugbau bspw. bei knapp 6600 Euro. Einen ähnlich hohen Wert erhalten Beschäftigte der Branche „Finanz- und Versicherungsdienstleister“ in der Raumordnungsregion Rhein-Main. Das höchste Medianentgelt erhalten Beschäftigte der Branche Fahrzeugbau in München mit 6900 Euro. 

Klar ersichtlich ist, dass die Regionen im Osten von Deutschland mit wenigen Ausnahmen alle in der untersten Kategorie mit einem Medianentgelt von 2700 bis 3100 Euro liegen. Einzig die Regionen Berlin und Potsdam sowie Leipzig und Dresden weisen ein höheres Lohnniveau auf. Die Entwicklung der Medianentgelte von 2012 bis 2022 fällt in den Regionen der neuen Bundesländer mit einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von über 2 % allerdings positiver aus als in den übrigen Regionen, sodass eine Angleichung der Löhne zwischen neuen und alten Bundesländern zu beobachten war. Eine der Ursachen hierfür ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022. Laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung profitieren 29,1 % der Beschäftigten im Osten von der Erhöhung des Mindestlohns, wohingegen es im Westen nur 16,1 % sind [1].

Weitere Beiträge der Serie „Zahl des Monats“ finden Sie hier.
 


[1] Pusch, T. & Seils, E. (2023): Mindestlohn 12 Euro. WSI Policy Brief, Düsseldorf, 22 Seiten. https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-008420, abgerufen am 27.07.2023.

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